Pfiff

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kulturvereins
Pfiff e.V., 25355 Barmstedt,
für öffentliche Veranstaltungen

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte für eine vom Kulturverein organisierten Veranstaltung und dem Kulturverein Pfiff e.V., 25355 Barmstedt. Ebenso gelten die Geschäftsbedingungen bei unentgeltlichen Veranstaltungen.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1: Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte und die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises begründet.

2.2: Bei einem Erwerb der Karte über den Online-Shop des Kulturvereins gelten folgende Bedingungen:

- Als Zahlungsart gilt ausschließlich die Vorkasse (per Überweisung durch den Käufer auf das von uns angegebene Konto)
- Wenn nach 7 Werktagen kein Zahlungseingang auf unser Konto vorliegt, wird die Reservierung der Karten aufgehoben.
- Die Eintrittskarte/n wird/werden nicht versandt, sondern nach Zahlungseingang reserviert und an der Abendkasse an den Käufer ausgehändigt.

§ 3 Ansprüche des Käufers und Widerrufsrecht

3.1: Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer lediglich den Anspruch, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Ein Anspruch darauf, dass diese Veranstaltung tatsächlich stattfindet, besteht nicht.

3.2: Widerrufsrecht bei Kauf über unsere Website

Da es sich bei den von uns angebotenen Veranstaltungen um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitbeschäftigung handelt, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g, Abs, 2 (9)  BGB kein Anspruch auf Widerruf.

Falls der Käufer nach Kauf und Zahlung der Eintrittskarten aus zwingenden Gründen und in angemessenem Zeitraum vor Beginn der Veranstaltung die Karten zurückgeben möchte, wird der Kulturverein dennoch um eine Lösung bemüht sein.

§ 4 Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Der Kulturverein ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie betreffend die Reihenfolge der Darbietungen der Künstler.

§ 5 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises

Sollte eine Veranstaltung des Kulturvereins gänzlich entfallen, so erstattet der Kulturverein dem Käufer Zug um Zug gegen Aushändigung des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte bzw. dem Vorweisen des Zahlungsnachweises im Falle einer bereits erfolgten Vorauszahlung den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Die Beweislast liegt beim Käufer.

§ 6 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Kulturverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kulturvereins.

§ 7 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher oder geringer Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein wie folgt:

Verletzt der Kulturverein eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), so ist die Haftung des Kulturvereins auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Kulturvereins ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht

Sämtliche Darbietungen der Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere verboten, Ton- und / oder Bildaufzeichnungen vorzunehmen. Es darüber hinaus verboten, Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände zu verbringen.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Kulturverein dazu berechtigt, denjenigen, der gegen das Verbot verstoßen hat, von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises auszuschließen.

Der Käufer ist im Falle des Verstoßes gegen das Aufzeichnungsverbot dazu verpflichtet, dem Kulturverein die Aufzeichnung sofort auszuhändigen.

Der Käufer ist im Falle des schuldhaften Verstoßes darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Kulturverein den Schaden zu ersetzen, der diesem durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers entsteht. Der Käufer ist aus diesem Grund im Falle des schuldhaften Verstoßes dazu verpflichtet, dem Kulturverein seine vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen, um dem Kulturverein die Verfolgung seiner Rechte zu ermöglichen. Für den Fall des Verstoßes bleibt Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Hausrecht – Ordnungspersonal

Dem Kulturverein steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt folge zu leisten.

§ 10 Getränke – Lebensmittel

Es ist nicht gestattet Getränke und/oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände des Kulturvereins zu verbringen. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, so ist er auf Verlangen des Kulturvereins dazu verpflichtet, die Getränke und/oder Lebensmittel zu entfernen. Kommt er einer solchen Aufforderung des Kulturvereins nicht unverzüglich nach, so kann ihn der Kulturverein ohne Erstattung des Kaufpreises von der Veranstaltung ausschließen.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.